Datum: 28.12.2016 16:33

Brandgefahr zu Silvester



Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land per 28.12.2016:

In den Waldgebieten des Bezirkes Innsbruck Land sowie in deren Gefährdungsbereichen, wo der Aufbau der Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen, sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Insbesondere sind im Gefährdungsbereich das Entzünden und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (wie z. B.: Raketen, Feuertöpfen, Knallkörpern, Feuerrädern, römischen Lichtern,...) verboten!

 

Flyer als PDF